Hörgerätekosten: Wie viel Zuschuss zahlt die Krankenkasse?
Wer ein Hörgerät benötigt, fragt sich oft: Wie teuer sind Hörgeräte? Muss ich die Kosten selbst tragen? Übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten? Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gute Nachricht: In Deutschland übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Versorgung mit Hörgeräten zum Nulltarif, allerdings mit unterschiedlichen Regelungen. Lesen Sie hier mehr zum Thema Krankenkassenzuschüsse zu Hörgeräten, welche Anforderungen es gibt und welche Fristen Sie einhalten müssen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Versorgung mit Hörgeräten?
Zuerst ist ein Gang in die HNO-Praxis notwendig. Ihr HNO-Arzt oder Ihre HNO-Ärztin klärt ab, ob eine ausreichende Beeinträchtigung des Hörvermögens vorliegt. Wenn ja, bekommen Sie eine Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Sie ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Hörgeräte-Zuschüsse gesetzlicher Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine grundlegende Hörgeräteversorgung. Doch was ist bei der Antragstellung zu beachten, wie hoch ist der Zuschuss und wie oft kann ich neue Hörgeräte beantragen?
- Der Zuschuss der Krankenkasse deckt meist die Kosten für ein medizinisch notwendiges, qualitativ gutes Hörgerät.
- Zuzahlungsfreie Hörgeräte* – die sogenannten Nulltarif-Geräte – müssen alle Versorgungsstandards erfüllen, z. B. Digitaltechnik und mindestens sechs Kanäle, Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung, mindestens drei Hörprogramme.
- Die Zuschüsse variieren je nach Krankenkasse und betragen in der Regel 690,15 € pro Ohr. Dazu kommen Pauschalen für Ohrpasstücke und Reparatur- sowie Servicepauschalen.
- In der Regel können Sie nach sechs Jahren neue Hörgeräte beantragen. Hier ist ein Gang in die HNO-Praxis empfehlenswert.
* Wer ein technisch aufwändigeres Hörgerät wählen möchte, muss in der Regel eine Eigenleistung übernehmen.
Kostenübernahme privater Krankenkassen
Können auch Privatversicherte eine Kostenübernahme beantragen? Private Krankenkassen übernehmen die Kosten meist je nach Tarif:
- Manche erstatten die Hörgeräte vollständig, andere zahlen anteilig oder haben Höchstbeträge festgelegt.
- Privat Versicherte sollten unbedingt ihre Vertragsbedingungen prüfen und sich vor dem Kauf beraten lassen.
Eigenanteil und Zusatzleistungen
Viele Hörgeräteträger und -trägerinnen entscheiden sich für Premium-Modelle, die über die Basisversorgung hinausgehen. Welche Kosten kommen hier auf mich zu? Hier übernimmt die Krankenkasse nur den festgelegten Zuschuss. Die Differenz zahlen Versicherte selbst. Dazu können gehören:
- Besonders kleine, unauffällige Bauformen
- Hörgeräte mit Akku-Technologien
- Hörsysteme mit erweiterten Bluetooth®- oder Streaming-Funktionen
- Modelle mit zusätzlichen Komfort-Features für Alltag und Beruf.
Schritt für Schritt zu Ihrem Hörgerät mit Ihrem Hörakustiker hear & now
- Gang in die HNO-Praxis: Ihr HNO-Arzt oder Ihre HNO-Ärztin klärt ab, ob eine ausreichende Hörminderung vorliegt und stellt eine Verordnung aus.
- Termin bei hear & now: Unsere Hörakustiker und Hörakustikerinnen prüfen detailliert Ihr Hörvermögen, nehmen einen Abdruck von Ihren Gehörgängen.
- Geräteauswahl: Gemeinsam mit Ihnen wählen wir das zu Ihnen passende Hörgerät aus und stellen es individuell für Sie ein.
- Hörgeräte Probe tragen: Sie testen Ihre Hörgeräte im Alltag.
- Nachkontrolle & eventuelle Feinjustierungen: Während der Probephase stehen Ihnen mehrere Optimierungstermine zur Verfügung, in denen wir gemeinsam mit Ihnen an der Optimierung Ihres Hörerlebnisses arbeiten.
- Antrag auf Kassenszuschuss & Abrechnung: Wenn Sie mit den Hörgeräten und ihren Einstellungen zufrieden sind, stellen wir einen Antrag auf die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Abrechnung: Sollte sich ein Eigenanteil ergeben, stellen wir ihn Ihnen in Rechnung.
- Start in die Langzeitbetreuung: Nach dem Kauf bleiben wir Ihr Partner für regelmäßige Nachjustierungen, Wartungen oder Servicefälle.
Gerne informieren wir Sie über alle Fakten zum Thema Zuschüsse gesetzlicher und privater Krankenversicherungen zu Hörgeräten. Für mehr Infos vereinbaren Sie jetzt einen Termin in einem unserer Stores oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!